AGB

     
 

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Unsere Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc. erfolgen ausschließlich aufgrund der vom Auftraggeber oder weiteren Befugten erteilten Auskünften. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung vorbehalten.

Der Maklervertrag mit der Firma Querdenker Immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarungen oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés, Besichtigungsnachweises und Benennung des Eigentümers und seiner Bedingungen zustande.

Unsere Angebote sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem und dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Nachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde oder Auftraggeber gegen diese Absprache und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so kann gegen den Kunden Schadensersatz geltend gemacht werden bzw. haftet er dem Makler für die diesem entgangene Provision.

Querdenker Immobilien ist es gestattet, ebenfalls für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages verdient und in voller Höhe zur Zahlung sofort fällig. Es besteht auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst ein umgekehrtes Geschäft zustande kommt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Miete statt Kauf oder umgekehrt. Werden die Courtage oder ein Aufwendungsersatz nicht pünktlich vom Auftraggeber oder Kunden bezahlt, ist die Courtage mit 5% Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 1. Tag des Verzuges zu verzinsen.

Völlig ausgeschlossen sind jegliche Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderungen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig ermittelt wurde.

Sollte dem Kunden ein Angebot bereits bekannt sein, oder von einem Dritten zuvor nachgewiesen worden sein, ist dies unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe der Quelle, spätestens jedoch nach 5 Kalendertagen dem Makler mitzuteilen. Soweit der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, ist bei Vertragsabschluss die Provision vollständig zu bezahlen.

Soweit der Auftraggeber keine Vertragsabsichten mehr hat, ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler mitzuteilen, wann der Abschluss des Hauptvertrages stattfindet bzw. stattfand. Sollte dies nicht möglich sein, ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu unterrichten und ihm eine Abschrift des Vertrages zu übersenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers.

Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. Jede Ergänzung oder Änderung dieser Geschäftsbedingungen muss schriftlich erfolgen, was auch für die Schriftformklausel gilt.